Wer heute Immobilien vermarktet, kommt an Luftaufnahmen kaum vorbei. Doch zwischen dem Wunsch nach beeindruckenden Perspektiven und dem, was rechtlich erlaubt ist, liegen oft Welten – und die Unsicherheit ist bei vielen Verkäufern und Maklern groß. Dabei ist die Rechtslage klarer, als viele denken, wenn man die wesentlichen Regeln kennt.
EU-Drohnenverordnung: Die Grundlage seit 2021
Seit Januar 2021 gilt in allen EU-Staaten eine einheitliche Drohnenverordnung. Sie teilt Drohnenflüge in drei Risikokategorien ein: Offen (geringes Risiko, keine Genehmigung nötig), Speziell (mittleres Risiko, Genehmigung erforderlich) und Zulassungspflichtig (hohes Risiko, für kommerzielle Immobilienaufnahmen nicht relevant). Die meisten Aufnahmen für Immobilien fallen in die offene Kategorie – vorausgesetzt, man hält sich an die Vorgaben.
In der offenen Kategorie gibt es drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. Für Immobilienaufnahmen arbeite ich in der Regel in A2 – das erlaubt Flüge in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen (mindestens 30 Meter horizontal, bei langsamem Flug und aktivierter Abstandswarnung 5 Meter). Dafür ist der EU-Kompetenznachweis A2 erforderlich, den ich besitze. Ohne diese Lizenz darf man nur in A1 (sehr leichte Drohnen, unter 250 g) oder A3 (weit weg von Wohngebieten) fliegen – für Immobilienmarketing meist unpraktikabel.
Die EU-Drohnenverordnung regelt die technischen und betrieblichen Anforderungen. Sie ersetzt aber nicht die nationalen Regeln zu Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und Luftverkehr.
Nationale Regelungen: Luftverkehrsordnung und Ländersachen
In Deutschland ergänzt die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) die EU-Vorgaben. Sie legt unter anderem fest, wo Drohnen generell nicht fliegen dürfen: über Menschenansammlungen, Unfallorten, Naturschutzgebieten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und in Kontrollzonen von Flughäfen. Auch Wohngrundstücke sind geschützt – hier darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers überflogen werden.
Was ich dabei immer wieder sehe: Viele gehen davon aus, dass man einfach losfliegen kann, wenn man die Drohne gekauft hat. Tatsächlich muss ich vor jedem Einsatz prüfen, ob der geplante Flugort in einer Flugverbotszone liegt. In der Region Karlsruhe betrifft das zum Beispiel Teile von Rheinstetten wegen der Nähe zum Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, oder einzelne Bereiche in Baden-Baden wegen des dortigen Flugplatzes. Dafür nutze ich die offizielle App des Deutschen Flugsicherung (DFS), die alle aktuellen Beschränkungen anzeigt.
Genehmigungspflichten: Wann braucht man welche Erlaubnis?
Für gewerbliche Drohnenflüge – und Immobilienaufnahmen zählen dazu – ist grundsätzlich eine Betriebserlaubnis nötig, wenn man außerhalb der offenen Kategorie fliegt. In der offenen Kategorie A2, in der ich arbeite, reicht die EU-Lizenz, solange man sich an die Betriebsgrenzen hält. Zusätzlich brauche ich eine Haftpflichtversicherung, die Drohnenflüge abdeckt – das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei Kontrollen auch geprüft.
Anders sieht es aus, wenn besondere Umstände vorliegen: Flüge in Kontrollzonen, über 120 Meter Höhe oder außerhalb der Sichtweite erfordern eine Einzelgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Für normale Immobilienaufnahmen ist das nicht nötig – ich fliege in Sichtweite, unter 120 Metern und außerhalb von Kontrollzonen.
- EU-Kompetenznachweis A2: Pflicht für gewerbliche Flüge in Wohngebieten mit Drohnen über 250 g
- Drohnen-Haftpflichtversicherung: gesetzlich vorgeschrieben, muss Deckung für gewerbliche Nutzung enthalten
- Einzelgenehmigung: nur bei Flügen in Sonderfällen (Kontrollzone, Nachtflug, außerhalb Sichtweite)
Persönlichkeitsrechte und Datenschutz: Das unterschätzte Risiko
Die Drohne darf fliegen – aber was ist mit den Aufnahmen? Hier greifen Persönlichkeitsrechte und die DSGVO. Sobald Personen erkennbar abgebildet werden, braucht man deren Einwilligung. Bei Immobilienaufnahmen ist das meist unproblematisch, weil ich aus der Höhe fotografiere und Menschen – wenn überhaupt sichtbar – nicht identifizierbar sind. Trotzdem achte ich darauf, Aufnahmen zu machen, wenn möglichst wenig Betrieb auf dem Grundstück oder in der Nachbarschaft ist.
Heikler ist der Blick auf Nachbargrundstücke. Auch wenn ich das Grundstück meines Auftraggebers überfliegen darf, heißt das nicht, dass ich Nachbargärten, Terrassen oder Fenster filmen oder fotografieren darf. Das Bundesdatenschutzgesetz schützt die Privatsphäre – und das gilt auch aus der Luft. In der Praxis bedeutet das: Ich wähle Perspektiven, die das zu vermarktende Objekt zeigen, ohne tief in fremde Grundstücke hineinzuschauen. Bei eng bebauten Lagen in Ettlingen oder Durlach erfordert das manchmal etwas Fingerspitzengefühl und eine sorgfältige Flugplanung.
Auch wenn der Überflug erlaubt ist: Aufnahmen, die Nachbargrundstücke detailliert zeigen, können gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Im Zweifel lieber eine Perspektive höher wählen.
Nachbarschutz: Wann muss man Nachbarn informieren?
Eine rechtliche Pflicht, Nachbarn vorab zu informieren, gibt es nicht – solange man sich an die Luftverkehrsregeln hält und keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Aus meiner Erfahrung ist es trotzdem oft sinnvoll, zumindest kurz Bescheid zu sagen, besonders in dicht bebauten Wohngebieten. Das verhindert Missverständnisse und verärgerte Anrufe beim Ordnungsamt.
Was ich meinen Kunden rate: Wenn die Immobilie in einem ruhigen Wohngebiet liegt und die Nachbarn sichtbar im Garten sind, lohnt sich ein kurzes Gespräch. Das schafft Vertrauen und nimmt möglichen Beschwerden den Wind aus den Segeln. Rechtlich notwendig ist es nicht, aber es spart manchmal Ärger.
Was ändert sich 2026? Ein Ausblick
Die EU-Drohnenverordnung ist bereits in Kraft, größere Änderungen sind für 2026 nicht zu erwarten. Was sich allerdings verschärfen könnte, sind die Durchsetzung und Kontrolle: Einige Bundesländer haben angekündigt, Verstöße gegen die Drohnenregeln konsequenter zu ahnden. Auch die Diskussion um Remote-ID – eine Art digitales Kennzeichen für Drohnen – gewinnt an Fahrt. Ab 2026 könnten neue Drohnen verpflichtend mit dieser Technik ausgestattet werden müssen, was die Nachverfolgbarkeit erhöht.
Für seriöse Anbieter ändert sich dadurch wenig – wer sich heute schon an die Regeln hält, ist auch für kommende Anforderungen gut aufgestellt. Für Auftraggeber bedeutet das: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte darauf achten, dass der Drohnenpilot lizenziert, versichert und mit den aktuellen Vorschriften vertraut ist.
Rechtssichere Drohnenaufnahmen: Worauf es ankommt
Zusammengefasst: Drohnenaufnahmen für Immobilien sind 2026 erlaubt und rechtlich klar geregelt – wenn man die Spielregeln kennt und einhält. Die EU-Lizenz, eine passende Versicherung, Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte und ein Blick in die Flugverbotszonen reichen in den allermeisten Fällen aus. Was darüber hinaus zählt, ist Erfahrung: zu wissen, welche Perspektive funktioniert, ohne Nachbarn zu verärgern, und wie man auch in schwierigen Lagen rechtssichere und ansprechende Aufnahmen macht.
Wenn Sie für Ihre Immobilie in Karlsruhe, Ettlingen oder der Region Luftaufnahmen brauchen und sich nicht mit Paragrafen und Flugzonen beschäftigen möchten, übernehme ich das gern. Mit EU-Lizenz A2, Haftpflichtversicherung und der Erfahrung aus vielen Projekten sorge ich dafür, dass die Aufnahmen nicht nur gut aussehen, sondern auch rechtlich sauber sind. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir – dann klären wir, was für Ihr Objekt sinnvoll ist.
Rechtssichere Drohnenaufnahmen für Ihre Immobilie
Beck360 verfügt über alle erforderlichen Genehmigungen und Versicherungen für professionelle Drohnenaufnahmen in Karlsruhe und Umgebung. Wir kümmern uns um die Rechtssicherheit.
Checkliste: So wird Ihr Drohnenflug rechtssicher
- Genehmigung geklärt: Benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung? Wurde sie beantragt und erhalten?
- Versicherung aktiv: Ist eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
- Nachbarn informiert: Haben Sie Nachbarn vorab über Flüge informiert?
- Flugplanung dokumentiert: Liegt ein Flugplan vor (Uhrzeit, Dauer, Höhe, Bereich)?
- Bildrechte geklärt: Sind Nutzungsrechte und Lizenzen dokumentiert?
- Persönlichkeitsrechte beachtet: Sind keine erkennbaren Personen in den Aufnahmen?
- Standortregeln beachtet: Sind lokale Regelungen für Karlsruhe berücksichtigt?
- Fluglog geführt: Wird jeder Flug dokumentiert?
Fazit: Drohnen sind erlaubt – mit Bedacht
Drohnenaufnahmen für Immobilien sind 2026 rechtlich möglich und können eine Immobilie fantastisch präsentieren. Aber: Die Regelungen sind komplex, und Fehler können teuer werden. Die neue EU-Drohnenverordnung schafft einen verlässlichen Rahmen, aber dieser Rahmen muss beachtet werden.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten, empfehlen wir: Arbeiten Sie mit einem professionellen, versicherten Anbieter zusammen. So sparen Sie Zeit, vermeiden rechtliche Probleme und erhalten hochwertige Aufnahmen. Das investierte Geld kommt beim Verkauf zurück – denn Drohnenaufnahmen erhöhen das Interesse und beschleunigen den Verkauf.